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Allgemeine Geschäftsbedingungen

FG Maschinenhandel

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FG Maschinenhandel – Frederic Göttgens

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma FG Maschinenhandel, Frederic Göttgens, gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.

Für Lieferungen in Drittländer, insbesondere in die Schweiz, gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen unter Ziffer 11.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung von Maschinen und Produkten auf der Website, in Anzeigen oder sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

Ein Kaufvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung durch FG Maschinenhandel zustande.

3. Preise und Steuern

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro.

Bei Unternehmern gelten die Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei Verbrauchern werden Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Bei Exportlieferungen in Drittländer erfolgt die Abrechnung als steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 4 Nr. 1a UStG, sofern der erforderliche Ausfuhrnachweis erbracht wird.
Wird dieser nicht erbracht, ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nachträglich zu berechnen.

Transport- und Lieferkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per:

Vorkasse per Überweisung

Barzahlung bei Abholung

oder nach individueller Vereinbarung

Bei individuell konfigurierten Maschinen kann eine Anzahlung verlangt werden.

Der vollständige Kaufpreis ist spätestens vor Übergabe bzw. Auslieferung ohne Abzug fällig.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FG Maschinenhandel.

5. Lieferung und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt nach Vereinbarung ab Werk, durch Eigenanlieferung oder durch eine beauftragte Spedition.

Sofern nicht anders vereinbart, gilt:
Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an den beauftragten Transportdienstleister geht die Gefahr auf den Käufer über.

Bei vereinbarter Anlieferung durch den Verkäufer geht die Gefahr mit Übergabe am Bestimmungsort auf den Käufer über.

Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

6. Gewährleistung

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe der Ware.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

Die Gewährleistung erfolgt grundsätzlich auf Ersatzteilbasis, sofern dies im Einzelfall vereinbart wurde.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile, insbesondere:

Filter

Dichtungen

Hydraulikschläuche

Batterien

Ketten und Laufwerke

Schaufelzähne und Schneiden

Ebenso ausgeschlossen sind Schäden infolge:

unsachgemäßer Bedienung

fehlender Wartung

äußerer Einwirkungen oder Unfälle

7. Haftung

FG Maschinenhandel haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FG Maschinenhandel nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

Das Widerrufsrecht kann bei individuell konfigurierten Maschinen oder speziell angefertigten Produkten ausgeschlossen sein.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Unternehmens FG Maschinenhandel.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11. Zusatzbedingungen für Exportlieferungen in die Schweiz (B2B)

11.1 Lieferung (Incoterms)
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gemäß DAP (Delivered At Place) – benannter Bestimmungsort in der Schweiz (Incoterms® 2020).

11.2 Ausfuhrlieferung / Umsatzsteuer
Die Lieferung erfolgt als steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 4 Nr. 1a UStG unter der Voraussetzung, dass der erforderliche Ausfuhrnachweis erbracht wird.

11.3 Ausfuhr- und Zollabwicklung
Die Ausfuhranmeldung bei den deutschen Zollbehörden erfolgt durch den Verkäufer oder einen von ihm beauftragten Spediteur.

Der Verkäufer ist berechtigt, zur Durchführung der Lieferung und Zollabwicklung Dritte (insbesondere Speditionen) einzusetzen.

11.4 Einfuhrabgaben und Kosten
Die Einfuhrabfertigung in der Schweiz sowie sämtliche dort anfallenden Abgaben, insbesondere Einfuhrumsatzsteuer, Zollgebühren und Abwicklungskosten, trägt der Käufer.

11.5 Mitwirkungspflichten des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet, alle zur Einfuhr erforderlichen Unterlagen bereitzustellen und die Einfuhr ordnungsgemäß zu ermöglichen.

Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Käufers.

11.6 Gewährleistung bei Exportlieferungen
Bei Exportlieferungen erfolgt die Gewährleistung ausschließlich auf Ersatzteilbasis.

Arbeitskosten, Ein- und Ausbaukosten, Transportkosten sowie Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11.7 Annahmeverzug
Kommt der Käufer seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder verzögert sich die Einfuhr, ist der Verkäufer berechtigt, entstehende Mehrkosten (insbesondere Lager-, Transport- und Rückführungskosten) in Rechnung zu stellen.

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